Hallo Zeltlagerfreunde
Für das erste Kind ist ein Beitrag von 115,00 € zu entrichten. Das zweite Kind der gleichen Familie bezahlt 100,00 €, das dritte 85,00 €.
Im Beitrag sind Hin- und Rückfahrt, die Unterbringung in Zelten, Vollverpflegung und das Programm enthalten. Für die Kommunionskinder, welche dieses Jahr die Möglichkeit haben die ersten 5 Tage und Nächte (24.7.-29.7.) mitzufahren ist ein Teilnehmerbeitrag von 60€ zu zahlen.
Nimmt aus einer Familie auch eine Tochter an der Mädchenfreizeit teil, so zahlt das ältere Kind den vollen und das jüngere den ermäßigten Preis. (Achtung: Getrennte Konten und unterschiedliche Preise!).
Konteninhaber: Jungenzeltlager Bad Laer
Bank: Volksbank Bad Laer
BIC: GENODEF1HTR
IBAN-Nr.: DE57 2656 2490 4800 8567 01
Verwendungszweck: Zeltlager & Name des Teilnehmers
Sollten Sie die Kosten für das Zeltlager nicht aufbringen können, ist dieses kein Hindernis, um mitzufahren! Bitte melden Sie sich bei uns. Es findet sich eine Lösung!
Nach dem Anmeldeschluss folgt eine ausführliche Informationsmail für alle angemeldeten Jungen.
Viele Grüße
Die Lagerleitung
Noch wichtig zu Wissen:
Haftungsausschuss
Der Veranstalter haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung für Folgen einer möglichen Infektion, insbesondere bei damit zusammenhängenden Kosten, Therapien, Verdienstausfällen, aber nicht ausschließlich diesen, ist die Haftung ausgeschlossen. Der Veranstalter kann jederzeit aufgrund von sachlichen Gründen (insbesondere Symptome einer ansteckenden Krankheit oder Nichteinhaltung des Hygienekonzeptes) vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Maßnahme bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen, wenn die Maßnahmen durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt, gefährdet oder erschwert wird. in diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
Versicherungen
Alle Teilnehmer sind durch den Anbieter (Kath. Kirchengemeinde Bad Laer) für die Dauer des Aufenthaltes unfallversichert. Für den Verlust von Sachen wird nicht gehaftet. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen.